Bildrechte
Das Hochladen von Bildern und damit die Dokumentation des Schaffens der Fotografierenden sowie die Dokumentation der neueren Geschichte, ist ein wichtiger Teil dies Lexikons.
Doch wo Bilder benutzt werden, müssen die Regeln geklärt sein.
Was darf man kopieren/herunterladen?
- Sie dürfen grundsätzlich jedes Bild und jeden Text in diesem Lexikon für rein private sowie schulische Zwecke unter Nennung des Autoren-Namens und der Quelle (www.fotodok.swiss) verwenden. Bei Unklarheiten muss die Fotodok kontaktiert werden mail.
- Ohne ausdrückliche Einwilligung der Autorin/des Autors ist die Verwendung von Fotografien und Texten in sozialen Medien wie z.B. Facebook oder Twitter, sowie auf Homepages, Blogs oder anderen Internetmedien, sowie zur kommerziellen Nutzung nicht erlaubt!
- Die Nutzung von Fotografien welche auf fotodok.swiss ohne ausdrückliche Erlaubnis der Autorin oder des Autors kopiert wurden, stellt eine Verletzung des Urheberrechtes und Copyrights dar und kann geahndet werden. Ebenso können wir rechtlich gegen die Verwendung von Fotografien angehen, wenn diese wie oben dargestellt wiederrechtlich verwendet werden.
Was darf man hochladen?
- Fotografien deren UrheberIn man ist, sofern man einen Artikel-Eintrag im Lexikon hat.
- Bilder von lebenden Fotografinnen oder Fotografen dürfen nur hochgeladen werden, wenn dies mit der Fotodok abgesprochen ist und/oder eine Bewilligung der Urheberin, des Urhebers vorliegt.
- Bilder verstorbener Fotografinnen oder Fotografen dürfen hochgeladen werden, wenn dadurch keine Urheberrechts- oder Copyrightverletzungen begangen werden.
- Es dürfen Bilder hochgeladen werden, wenn sie CC BY-SA 4.0 oder CC BY-SA 3.0 CH lizenziert sind.
Was darf ich nicht hochladen?
- Fotografien die gegen Schweizer Recht verstossen, das Urheberrecht Dritter (Künstler, Architektinnen, Firmen usw.) oder das Recht am eigenen Bild von abgebildeten Personen verletzen.
- Fotografien mit Wasserzeichen, Firmenlogo usw. die eine Deckungskraft von 3% überschreiten, mehr als einmal auf dem Bild zu sehen sind oder eine Gesamtdeckung des Bildes von mehr als 10% einnehmen. Solche Bilder werden von der Fotodok wieder gelöscht.
- Fotografien die nicht von Fotografinnen und Fotografen stammen die einen Eintrag in diesem Lexikon haben. Andernfalls muss der Upload mit der Fotodok besprochen sein.
- Fotografien mit einer Grösse von über 1000px und/oder 200KB
- Fotos auf denen Personen abgebildet sind, dürfen nur hochgeladen werden, wenn gleichzeitig eine Bestätigung an lexikonadmin@fotodok.swiss gesendet wird in welcher bestätigt wird, dass man dazu berechtigt ist. Ansonsten werden die Bilder von Fotodok gelöscht.